
Kinderarztpraxis - Mathias Genné
Liebe Eltern,
auch in diesem Jahr werden mir wieder Kinder und Jugendliche vorgestellt, da die Schulen regelmäßig ab dem 3. Tag eine ärztliche Bescheinigung fordern. Dadurch wird ein Teil der ohnehin knappen Termine an Patienten vergeben, die entweder nicht sehr krank sind oder aber auch ohne die Hilfe eines Kinderarztes wieder gesund werden könnten.
Für die Forderungen der Schulen gibt es jedoch keine gesetzliche Grundlage! Ich habe mich daher entschieden in Zukunft nur noch Krankschreibungen für die Schule auszustellen, wenn eine schriftliche Attestpflicht des Schulleiters gegenüber dem Schüler ausgesprochen wurde. Diese ist in der Praxis vorzuzeigen. Anderenfalls sind Sie berechtigt eine schriftliche Entschuldigung auszustellen, die von den Schulen anerkannt werden muss.
Bitte teilen Sie dies Ihrer Schule in Zukunft mit und verweisen Sie auf die unten stehenden Vorschriften.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr Kinderarzt Mathias Genné
Verwaltungsvorschriften über die Organisation der Schulen in inneren und äußeren Schulangelegenheiten (VV-Schulbetrieb – VVSchulb) vom 29. Juni 2010, geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 20. August 2012
7 - Fernbleiben vom Unterricht
(1) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen verhindert, am Unterricht oder an einer anderen pflichtigen schulischen Veranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule hierüber durch die Eltern spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. In Zweifelsfällen soll die Schule sich bei den Eltern selbst über die Gründe des Fernbleibens informieren. Bei Beendigung des Fernbleibens teilen die Eltern der Schule schriftlich den Grund für das Fernbleiben mit. Bei einem längeren Fernbleiben ist spätestens nach zwei Wochen eine Zwischenmitteilung vorzulegen. Angaben über die Art einer Erkrankung dürfen von der Schule nicht verlangt werden.
Famulatur
Weiterbildung
Aktuelle Meldungen
- 10.03.2025
Kangaroo-Care fördert kognitive Entwicklung von Frühgeborenen
Haut-zu-Haut-Kontakt mit einem Elternteil bzw. Kangaroo-Care wirkt sich längerfristig positiv auf die kognitive Entwicklung von Frühgeborenen aus. Dies ergab eine aktuelle Studie der Stanford Medicine (Kalifornien, USA). Frühchen, die während ihres Krankenhausaufenthalts als Neugeborene mehr Haut-zu-Haut-Kontakt erhalten hatten, wiesen demnach im Alter von einem Jahr weniger Entwicklungsverzögerungen auf.
- 06.03.2025
Frühe Hilfen in Deutschland kommen an - auch Familien in Armutslagen werden erreicht
Die Versorgung psychosozial belasteter Familien mit kleinen Kindern von 0-3 Jahren in Deutschland hat sich deutlich verbessert: Das zeigen die Daten des Monitorings der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI) hat den Bericht jetzt veröffentlicht.
- 04.03.2025
HPV-Impfung schützt zuverlässig vor Krebs - BVKJ Bayern ruft zum Welt-HPV-Tag zur Impfung auf
HPV-Impfung schützt zuverlässig vor Krebs - BVKJ Bayern ruft zum Welt-HPV-Tag zur Impfung auf Anlässlich des Welt-HPV-Tages am 4. März ruft der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte (BVKJ) Bayern Eltern und Jugendliche dazu auf, sich frühzeitig gegen HPV impfen zu lassen. Humane Papilloma Viren (HPV) sind weit verbreitet, werden durch sexuelle Kontakte übertragen und können verschiedene Krebsarten, insbesondere Gebärmutterhalskrebs, Krebsarten an Vagina, Vulva, Penis und Anus, aber auch je nach sexuellen Praktiken im Mund- und Rachenraum verursachen.